Die Eintragung einer GmbH ins Handelsregister hat eine rechtliche Wirkung. Es stellt die Rechtsfähigkeit der GmbH als juristische Person sicher. Der Eintrag verleiht der GmbH die Fähigkeit, eigene Rechte und Pflichten zu erwerben, zu besitzen und zu begründen. Der Eintrag ins Handelsregister ist eine Grundvoraussetzung, um als GmbH geschäftsfähig zu sein. Ohne Eintragung ist die GmbH nicht handlungsfähig und kann deshalb keine Rechtsgeschäfte tätigen.